Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden “Auftragnehmer“ genannt:
Im Folgenden “Auftragnehmer“ genannt:
1. Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des §13 BGB
4. Allgemeines zur Auftragsabwicklung
5. Urheber-, Marken-, und Patentrechte
6. Entwurf und Auftragsfreigabe
7. Bearbeitungszeit
8. Versandkosten
9. Weiterverarbeitung und Werbewirkung
1. Geltungsbereich
a. Als “Auftraggeber“ ist nachfolgend ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gemeint. Je nachdem, ob der Auftraggeber ein Verbraucher oder ein Unternehmer ist, können sich seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer unterscheiden.
b. Sollte ein Auftraggeber diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausdrücklich widersprechen, gelten die in diesem Dokument festgelegten AGB für alle Aufträge, die ein Auftraggeber an den Auftragnehmer erteilt. Ein Widerspruch dieser AGB muss dem Auftragnehmer schriftlich (bspw. per Brief oder E-Mail), erklärt werden.
c. Sollte ein Auftraggeber keinen Widerspruch dieser AGB erklären, gelten ausschließlich diese AGB für alle Aufträge.
d. Es gelten auch ohne Widerspruch des Auftragnehmers keine abweichenden AGB des Auftraggebers.
2. Vertragsabschluss
a. Die Darstellung der Leistungen des Auftragnehmers auf dessen Webseite und über sonstige Werbung dient Informationszwecken und ist kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
b. Ohne ein Angebot des Auftragnehmers, welches unter anderem die Rechnungs- sowie Lieferanschrift des Auftraggebers sowie den Lieferumfang, den Lieferzeitraum und einen Preis angibt, kommt kein verbindlicher Vertrag zustande.
c. Gesetzliche Rücktrittsrechte der Vertragspartner sowie gesetzliche Vorschriften zur Vertragsabwicklung und sich hieraus ergebene Ansprüche für den Auftraggeber und Auftragnehmer bleiben unberührt.
3. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des §13 BGB
a. Widerrufsrecht:
1. Verbraucher haben von Gesetzes wegen das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (siehe auch § 355 BGB). Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerruf des Vertrages.
2. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass ein Widerrufsrecht bei bestimmten Vertragsarten gesetzlich ausgeschlossen ist (siehe auch § 312g BGB). Für den Reklameservice besonders relevant ist hierbei der Ausschluss des Widerrufsrechtes bei für den Verbraucher individualisierten Waren (siehe auch § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Im Einzelfall kann je nach Zeitpunkt des Widerrufes dennoch ein Widerrufsrecht bestehen, z. Bsp. wenn der Auftragnehmer die Individualisierung noch rückgängig machen kann.
3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher dem Auftragnehmer (Markt und Marke Reklameservice, Sonnengasse 4, 74172 Neckarsulm, info@markt-marke.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (bspw. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
b. Folgen des Widerrufs:
1. Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer dem Verbraucher alle Zahlungen, die der Auftragnehmer von dem Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, dass der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; dem Verbraucher werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
2. Hat der Verbraucher vom Auftragnehmer verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
4. Allgemeines zur Auftragsabwicklung
a. Den vom Auftraggeber erteilte Auftrag kann der Auftragnehmer selbst ausführen oder auch Dritte ganz oder teilweise damit beauftragen.
b. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Anfrage des Auftragnehmers rechtzeitig und auf angemessene Art und Weise an der Auftragsabwicklung mitzuwirken (z. Bsp. Übermittlung des Menüs für die Erstellung einer Speisekarte usw.).
c. Der Auftragnehmer kann bei der Auftragsabwicklung die Einbettung oder Darstellung sittenwidriger Inhalte, nicht-jugendfreier Inhalte, religiöser Inhalte sowie politischer Inhalte ablehnen. In diesem Falle, dass der Auftragnehmer eine solche Einbettung oder Darstellung ablehnt, bietet er dem Auftraggeber eine alternative Gestaltung des Auftrages an. Diese Regelung bezieht sich auf Aufträge, bei denen der Auftraggeber erst nach Vertragsabschluss eine Einbettung oder Darstellung der o. g. Inhalte wünscht, denn ansonsten hätte der Auftragnehmer den Vertrag nicht abgeschlossen.
d. Der Auftragnehmer führt keine Endmontage-Arbeiten für Materialien und Produkte aus, die der Auftraggeber beim Auftragnehmer bestellt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z. Bsp. ist eine Montage von Schaufensterfolien an den Glasfronten der Betriebsräume des Auftraggebers nicht automatisch im Angebot enthalten).
5. Urheber-, Marken-, und Patentrechte
a. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer Güter oder Immaterialgüter jeglicher Art (bspw. Medien, Logos, Texte, Ideen usw.) übermittelt und eindeutig bestimmt, dass der Auftragnehmer diese Güter oder Immaterialgüter so für den Auftrag übernehmen und verwenden soll (hier ist dieser Vorgang als “Zulieferung“ bezeichnet), versichert der Auftraggeber, dass er die Urheber-, Marken- und Patentrechte dieser Zulieferungen an den Auftragnehmer besitzt bzw. mit der von ihm bestimmten Nutzung der Güter oder Immaterialgüter keine fremden Urheber-, Marken- und Patentrechte verletzt. Dies versichert der Auftraggeber nicht bei Übermittlungen von Gütern oder Immaterialgütern an den Auftragnehmer, mit denen der Auftraggeber ausdrücklich nur eine Inspiration für die Gestaltung des Auftrags geben möchte (bspw. Stilrichtung, Farbgebung usw.). Ebenfalls versichert dies der Auftraggeber nicht bei Übermittlungen von Gütern oder Immaterialgütern, bei denen es für Jedermann offensichtlich ist, dass der Auftraggeber keine der o. g. Rechte besitzt (z. Bsp. durch erkennbare Wasserzeichen, durch erkennbares Logo einer Fremdfirma, durch Zusendung weltweit bekannter Texte, Bilder oder Produkte usw.).
b. Der Auftragnehmer hat keine Pflicht, die Zulieferungen des Auftraggebers hinsichtlich von Urheber-, Marken- und Patentrechte zu prüfen.
6. Entwurf und Auftragsfreigabe
a. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer nach dem Zustandekommen eines Vertrages und nach einer im Vertrag festgelegten Bearbeitungszeit einen Entwurf für den auszuführenden Auftrag.
b. Dieser Entwurf wird nicht in Form des in Auftrag gegebenen Materials oder Werbemittels bereitgestellt, sondern der Entwurf stellt eine modellhafte Abbildung, bspw. Skizze im DIN-A4-Format, des in Auftrag gegebenen Materials oder Werbemittels dar. So wird bspw. bei der Bestellung von Flyern kein Flyer als Entwurf bereitgestellt, sondern eine Druckvorschau des Flyers.
c. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer bis zu zwei Male eine Änderung eines Entwurfes verlangen, solange diese Änderungen einem verhältnismäßigen Umfang entsprechen und diese Änderungen nicht den Vereinbarungen im Vertrag widersprechen. Kleine Korrekturen (bspw. Satzzeichen, Tippfehler usw.) kann der Auftraggeber jedoch beliebig oft anweisen, solange er den zuletzt erhaltenen Entwurf noch nicht freigegeben hat.
d. Mit der Freigabe des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Produktion sämtlicher Materialien und Werbemittel, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, zu veranlassen.
7. Bearbeitungszeit
a. Die im Vertrag vereinbarte Bearbeitungszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen ersten ausgearbeiteten, d. h. freigabefähigen, Entwurf zukommen lässt.
8. Versandkosten
a. Für den Auftrag anfallende Verpackungs- und Versandkosten trägt der Auftraggeber.
b. Der Auftragnehmer darf das Logistikunternehmen für die Verpackung und den Versand nach seinem billigen Ermessen auswählen und beauftragen.
c. Bei der Ausführung des Auftrages ggf. anfallende Einfuhrabgaben und Zölle trägt der Auftraggeber.
9. Weiterverarbeitung und Werbewirkung
a. Die Waren und Leistungen des Auftragnehmers dienen nicht der Weiterverarbeitung.
b. Der Auftragnehmer gibt kein Versprechen, dass der Auftrag, d. h. der konkrete Reklameservice, eine positive Auswirkung auf das Geschäft des Auftraggebers hat.
-Ende-